BFH: Externe Datenschutzbeauftragte sind gewerbliche Unternehmer

Kategorie: Steuern | 19. März 2020

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein externer Datenschutzbeauftragter gem. § 141 AO verpflichtet ist, Bücher zu führen (Az. VIII R 27/17).

Weitere Informationen: BFH: Externe Datenschutzbeauftragte sind gewerbliche Unternehmer

Quelle: www.datev.de

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