BFH: Feststellung von AfA- und AfS-Beträgen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004
Kategorie: Steuern | 4. Oktober 2019
Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG einschränkend dahingehend auszulegen ist, dass der als Besteuerungsgrundlage auszuweisende Betrag der abgezogenen AfA bei inländischen Spezial-Sondervermögen nur in der Höhe festzustellen ist, in der die AfA in den ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträgen als Werbungskosten berücksichtigt worden ist (Az. VIII R 22/16).
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Quelle: www.datev.de