BFH: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter
Kategorie: Steuern und Recht | 13. März 2025
Für eine KGaA und ihre persönlich haftenden Gesellschafter sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der KGaA sowie ihre Verteilung auf die KGaA und auf ihre persönlich haftenden Gesellschafter nach § 180 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und einheitlich festzustellen. Dies entschied der BFH (Az. I R 24/22).
Quelle: www.datev.de