BFH: Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt
Kategorie: Steuern | 20. September 2017
Auch ein gewerblicher Grundstückshandel setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus. Die Gewinnerzielungsabsicht kann nachträglich entfallen. Liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor, ist kein Verlust aus gewerblichem Grundstückshandel zu berücksichtigen. So entschied der BFH (Az. X R 6/15).
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Quelle: www.datev.de