BFH: Grunderwerbsteuerbefreiung für kirchlichen Schulträgerwechsel

Kategorie: Steuern | 19. März 2020

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das Betreiben einer staatlich anerkannten Ersatzschule durch eine Kirche den Tatbestand der Wahrnehmung „öffentlich-rechtlicher Aufgaben“, was Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 GrEStG ist, erfüllt (Az. II R 40/16).

Weitere Informationen: BFH: Grunderwerbsteuerbefreiung für kirchlichen Schulträgerwechsel

Quelle: www.datev.de

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