BFH: Grundsätzlich keine Geschäftsveräußerung trotz vollständiger Übertragung der Anteile an einer GmbH

Kategorie: Steuern | 30. Januar 2020

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei der Veräußerung einer 100 %-igen Beteiligung an einer Organgesellschaft um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt, auch wenn der Erwerber nicht in die bestehenden Mietverträge mit dem Organträger eintritt oder ob nur eine Übertragung der Inhaberschaft an der Organgesellschaft vorliegt, die keine Geschäftsveräußerung im Ganzen begründet (Az. XI R 33/18).

Weitere Informationen: BFH: Grundsätzlich keine Geschäftsveräußerung trotz vollständiger Übertragung der Anteile an einer GmbH

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Celle für . . . ...

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Celle für das Jahr 2025 . . . ... [weiterlesen]

Importpreise im November 2024: +0,6 % . . . ...

Die Importpreise waren im November 2024 um 0,6 % höher . . . ... [weiterlesen]

Archiv