BFH: Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein
Kategorie: Steuern und Recht | 24. März 2022
Der BFH bestätigt, dass ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht voraussetzt, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen (hier: Flugbegleiterin) erforderlich ist. Werde der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt, genüge das für den Abzug (Az. VI R 46/17).
Quelle: www.datev.de