BFH: Jahreswert von Nießbrauchsrechten
Kategorie: Steuern | 12. Dezember 2019
Der BFH hatte zu entscheiden, wie der Jahreswert von Nießbrauchsrechten, die gemäß § 10 Abs. 5 ErbStG nachlassmindernd zu berücksichtigen sind, zu berechnen ist (Az. II R 4/16).
Weitere Informationen: BFH: Jahreswert von Nießbrauchsrechten
Quelle: www.datev.de