BFH: Kein allgemeinpolitisches Mandat für gemeinnützige Körperschaften – BFH entscheidet gegen attac-Trägerverein

Kategorie: Steuern | 27. Februar 2019

Die Verfolgung politischer Zwecke ist im Steuerrecht nicht gemeinnützig. Gemeinnützige Körperschaften haben kein allgemeinpolitisches Mandat, wie der BFH zu Lasten des attac-Trägervereins entschieden hat (Az. V R 60/17).

Weitere Informationen: BFH: Kein allgemeinpolitisches Mandat für gemeinnützige Körperschaften – BFH entscheidet gegen attac-Trägerverein

Quelle: www.datev.de

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