BFH: Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge
Kategorie: Steuern | 26. Juli 2017
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Kreditinstitut bei Teilwertabschreibungen auf Anteile an einem Spezialsondervermögen, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren, die als zugeflossen geltenden ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 KAGG als nachträgliche Anschaffungskosten der Fondsanteile ansetzen kann (Az. I R 73/15).
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Quelle: www.datev.de