BFH: Kein lohnsteuerbarer Vorteil bei Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr
Kategorie: Steuern und Recht | 8. Juli 2021
Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr führt nicht zu Arbeitslohn. Das entschied der BFH (Az. VI R 43/18).
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Quelle: www.datev.de