BFH: Kein Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts durch den Bilanzansatz oder durch Ableitung aus dem Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil
Kategorie: Steuern | 26. September 2018
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob im Falle des Verkaufs eines Anteils an einer rein grundbesitzhaltenden Personengesellschaft der Kaufpreis des Anteils als Nachweis für den niedrigeren gemeinen Wert des Grundstücks geeignet ist (Az. II R 47/15).
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Quelle: www.datev.de