BFH: Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Dezember 2021

Im Jahr 2015 bestand hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit. Dies entschied der BFH (Az. IV R 34/18).

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Quelle: www.datev.de

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