BFH: Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts
Kategorie: Steuern und Recht | 29. Februar 2024
Prozesskosten zur Erlangung eines (höheren) nachehelichen Unterhalts sind bei der Einkommensbesteuerung nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltszahlungen im Rahmen des sog. Realsplittings versteuern muss. Das hat der BFH entschieden (Az. X R 7/20).
Quelle: www.datev.de