BFH: Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last
Kategorie: Steuern und Recht | 25. November 2021
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Abzinsung von Forderungen und Schulden nach den Vorschriften des § 12 BewG auch dann vorzunehmen ist, wenn es sich um Forderungen oder Schulden handelt, die zu einem unbestimmten Zeitpunkt fällig sind (Az. II R 26/19).
Quelle: www.datev.de