BFH: Keine allgemeine Änderungssperre durch § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG

Kategorie: Steuern und Recht | 18. März 2021

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Änderung von Lohnsteuer-Anmeldungen nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung nach Maßgabe allgemeiner Korrekturvorschriften möglich ist, wenn ein Dritter (Arbeitnehmer) durch unlautere Mittel Beträge, die ihm vertraglich nicht zustehen, auf sein Konto überweist und entsprechende Lohnsteuer-Anmeldungen erstellt (Az. VI R 34/18).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Umstellung auf das BZSt online.portal und . . . ...

Das BZSt weist auf die im Jahr 2025 erfolgende Umstellung . . . ... [weiterlesen]

Preise für Wohnimmobilien im 3. Quartal . . . ...

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 3. . . . ... [weiterlesen]

Archiv