BFH: Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Baukostenzuschuss für öffentliche Mischwasserleitung
Kategorie: Steuern | 13. Juni 2018
Steuerpflichtige sind nicht berechtigt, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies entschied der BFH (Az. VI R 18/16).
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Quelle: www.datev.de