BFH: Keine erweiterte Kürzung im Organkreis beim sog. Weitervermietungsmodell
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Oktober 2024
Der BFH hatte zu klären, ob die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG, der zufolge Geschäftsbeziehungen innerhalb eines Organkreises nicht zu gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen führen, in Fällen der sog. Weitervermietung im Hinblick auf die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht anzuwenden ist (Az. III R 41/22).
Quelle: www.datev.de