BFH: Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör – Bestimmtheit des gesetzlichen Richters

Kategorie: Steuern | 30. Juli 2020

Der Erwerb von Zubehör unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Ein darauf entfallendes Entgelt gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Dies entschied der BFH (Az. II B 54/19).

Weitere Informationen: BFH: Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör – Bestimmtheit des gesetzlichen Richters

Quelle: www.datev.de

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