BFH: Keine Kapitalertragsteuer auf Rücklagen bei Regiebetrieben

Kategorie: Steuern | 23. Mai 2018

Gemeinden dürfen bei ihren Regiebetrieben Rücklagen bilden, die bis zu ihrer Auflösung die Kapitalertragsteuer mindern. Mit diesem Urteil wendet sich der BFH gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, die dies von weiteren Voraussetzungen abhängig macht. Das Urteil ist für die öffentliche Hand im Rahmen des Wettbewerbs ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten mit privatwirtschaftlichen Unternehmen von großer praktischer Bedeutung (Az. VIII R 75/13, VIII R 42/15, VIII R 15/16).

Weitere Informationen: BFH: Keine Kapitalertragsteuer auf Rücklagen bei Regiebetrieben

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Künstliche Intelligenz in Anwaltskanzleien: BRAK veröffentlicht . . . ...

Für KI-Anwendungen in Anwaltskanzleien gibt es vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Doch sie . . . ... [weiterlesen]

Längere Postlaufzeiten ab 2025: Gesetzliche Fristen . . . ...

Seit dem 01.01.2025 gelten in Deutschland längere Postlaufzeiten. Behördliche und . . . ... [weiterlesen]

Archiv