BFH: Keine Masseverbindlichkeit bei vorläufiger Eigenverwaltung

Kategorie: Steuern | 30. Juli 2020

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die im vorläufigen Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung entstandenen Umsatzsteuern als Insolvenzforderungen zu beurteilen und nicht als Masseverbindlichkeiten gegenüber dem späteren Insolvenzverwalter festzusetzen sind (Az. V R 14/19).

Weitere Informationen: BFH: Keine Masseverbindlichkeit bei vorläufiger Eigenverwaltung

Quelle: www.datev.de

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