BFH: Keine Masseverbindlichkeit bei vorläufiger Eigenverwaltung
Kategorie: Steuern | 30. Juli 2020
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die im vorläufigen Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung entstandenen Umsatzsteuern als Insolvenzforderungen zu beurteilen und nicht als Masseverbindlichkeiten gegenüber dem späteren Insolvenzverwalter festzusetzen sind (Az. V R 14/19).
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Quelle: www.datev.de