BFH: Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
Kategorie: Steuern und Recht | 19. September 2024
Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung. So der BFH (Az. XI R 35/22).
Quelle: www.datev.de