BFH: Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs
Kategorie: Steuern und Recht | 20. Februar 2025
Der BFH hatte zu klären, ob der Erwerb einer Vorratsgesellschaft im Rahmen einer Einbringung vergleichbar mit den Fällen der Umwandlung zur Neugründung ist, sodass die Vorbehaltensfristen des § 6a Satz 4 GrEStG nicht eingehalten werden müssen (Az. II R 46/22).
Quelle: www.datev.de