BFH: Keine Steuerermäßigungen nach § 35a EStG bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Kategorie: Steuern | 30. Juli 2020

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 32d Abs. 1 EStG Teil der tariflichen Einkommensteuer ist und somit Steuerermäßigungen gemäß § 35a EStG die Einkommensteuer nach dem gesonderten Steuertarif mindern können (Az. VI R 54/17).

Weitere Informationen: BFH: Keine Steuerermäßigungen nach § 35a EStG bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Quelle: www.datev.de

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