BFH: Keine Steuerersparnis durch die Vermietung von Luxusimmobilien
Kategorie: Steuern und Recht | 16. November 2023
Wird ein Objekt mit einer Größe von mehr als 250 qm Wohnfläche vermietet, können aufgrund der Vermietung entstehende Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. Dies entschied der BFH (Az. IX R 17/21).
Quelle: www.datev.de