BFH: Klagebefugnis gegen Feststellungsbescheide nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG
Kategorie: Steuern | 29. Mai 2019
Der BFH hatte zu entscheiden, ob nur der betroffene Mitunternehmer selbst klagebefugt gegen die Feststellung der für die Tarifermittlung erforderlichen Besteuerungsgrundlagen ist, oder ob auch die Personengesellschaft als „Prozessstandschafterin“ klagen kann, wenn die Feststellung mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Gesellschaft verbunden wurde (Az. IV R 27/16).
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Quelle: www.datev.de