BFH: Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Juli 2024
Der BFH hat entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann (Az. III R 14/22).
Quelle: www.datev.de