BFH: Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung

Kategorie: Steuern und Recht | 4. Juli 2024

Der BFH hat entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann (Az. III R 14/22).

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Quelle: www.datev.de

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