BFH: Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeiten
Kategorie: Steuern und Recht | 12. Dezember 2024
Der BFH hatte zu klären, ob es sich bei den bei einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft angefallenen Beratungs- und Lagerkosten um Nachlassregelungskosten handelt, sodass diese als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig sind, oder ob es sich um nicht abzugsfähige Kosten der Nachlassverwaltung handelt (Az. II R 43/22).
Quelle: www.datev.de