BFH: Kostenentscheidung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen nach Entscheidung des BVerfG
Kategorie: Steuern | 29. August 2019
Der BFH entschied, wenn eine Klägerin, die nach der Entscheidung des BVerfG einen verfassungswidrigen Rechtszustand für die Vergangenheit hinnehmen muss und insoweit ein Sonderopfer auferlegt wird, es billigem Ermessen entspricht, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (Az. VII R 9/19).
Weitere Informationen: BFH: Kostenentscheidung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen nach Entscheidung des BVerfG
Quelle: www.datev.de