BFH: Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge der Krankenbeförderung

Kategorie: Steuern | 27. Februar 2019

Die Krankenbeförderung i. S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind lt. BFH nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden (Az. III R 10/18).

Weitere Informationen: BFH: Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge der Krankenbeförderung

Quelle: www.datev.de

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