BFH: Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung gilt auch für Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte

Kategorie: Steuern und Recht | 2. September 2021

Der BFH entschied, dass die Verpflegungspauschalen im Fall einer Mahlzeitengestellung auch dann zu kürzen sind, wenn der Steuerpflichtige nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt (Az. VI R 27/19).

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Quelle: www.datev.de

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