BFH: Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung gilt auch für Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte
Kategorie: Steuern und Recht | 2. September 2021
Der BFH entschied, dass die Verpflegungspauschalen im Fall einer Mahlzeitengestellung auch dann zu kürzen sind, wenn der Steuerpflichtige nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt (Az. VI R 27/19).
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Quelle: www.datev.de