BFH: Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft
Kategorie: Steuern | 27. September 2017
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die fünfjährige Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG frühestens rückwirkend ab Gründung der Organgesellschaft beginnt oder ob auf die (auf einen Zeitpunkt vor Gründung der Organgesellschaft) rückwirkende finanzielle Eingliederung abzustellen ist (Az. I R 19/15).
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Quelle: www.datev.de