BFH: "Nummer der Rechnung" als formelle Voraussetzung eines Vorsteuervergütungsantrags

Kategorie: Steuern | 2. Mai 2019

Der BFH hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der „Nummer der Rechnung“ in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind. Er hat mit Beschluss vom 13. Februar 2019 den EuGH insoweit um Klärung gebeten (Az.XI R 13/17).

Weitere Informationen: BFH: "Nummer der Rechnung" als formelle Voraussetzung eines Vorsteuervergütungsantrags

Quelle: www.datev.de

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