BFH: Organschaft und atypisch stille Beteiligung (I)
Kategorie: Steuern und Recht | 3. April 2025
Eine atypisch stille Beteiligung an der Organgesellschaft steht der Anerkennung einer ertragsteuerrechtlichen Organschaft grundsätzlich nicht entgegen. Das hat der BFH entschieden (Az. I R 33/22).
Quelle: www.datev.de