BFH: Rechtsanwaltskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren sind abzugsfähige Werbungskosten
Kategorie: Steuern und Recht | 4. April 2024
Der BFH entschied, dass Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren als Werbungskosten abziehbar sind (Az. VI R 16/21).
Quelle: www.datev.de