BFH: Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags (1)
Kategorie: Steuern und Recht | 21. März 2024
Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 7/21).
Quelle: www.datev.de