BFH: Rückwirkende Änderung des § 7 Satz 3 GewStG ab dem Erhebungszeitraum 2009 verfassungsgemäß
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Oktober 2024
Der BFH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob aufgelöste Unterschiedsbeträge in die Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG einzubeziehen sind (Az. IV R 22/239.
Quelle: www.datev.de