BFH: Sachverständigengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete
Kategorie: Steuern | 20. Februar 2019
Die ortsübliche Vergleichsmiete zur Feststellung einer nur verbilligten Vermietung darf nicht durch ein Sachverständigengutachten auf der Grundlage statistischer Annahmen nach der sog. EOP-Methode bestimmt werden. Dies entschied der BFH (Az. IX R 30/17).
Weitere Informationen: BFH: Sachverständigengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete
Quelle: www.datev.de