BFH: Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg
Kategorie: Steuern | 13. Februar 2020
Die Spielvergnügungsteuer-Nachschau nach dem Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz ist ohne Anlass zulässig. Dies entschied der BFH (Az. II R 15/17).
Weitere Informationen: BFH: Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg
Quelle: www.datev.de