BFH: Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg

Kategorie: Steuern | 13. Februar 2020

Die Spielvergnügungsteuer-Nachschau nach dem Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz ist ohne Anlass zulässig. Dies entschied der BFH (Az. II R 15/17).

Weitere Informationen: BFH: Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg

Quelle: www.datev.de

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