BFH: Spielvergnügungsteuer – Streitwert

Kategorie: Steuern | 27. Februar 2019

Der Streitwert für ein Verfahren betreffend die Spielvergnügungsteuer ist nicht um gegenläufige ertragsteuerliche Folgewirkungen zu mindern. So entschied der BFH (Az. II S 1/19).

Weitere Informationen: BFH: Spielvergnügungsteuer – Streitwert

Quelle: www.datev.de

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