BFH: Spielvergnügungsteuer – Streitwert
Kategorie: Steuern | 27. Februar 2019
Der Streitwert für ein Verfahren betreffend die Spielvergnügungsteuer ist nicht um gegenläufige ertragsteuerliche Folgewirkungen zu mindern. So entschied der BFH (Az. II S 1/19).
Weitere Informationen: BFH: Spielvergnügungsteuer – Streitwert
Quelle: www.datev.de