BFH: Steuerbegünstigung für Umwandlungen im Konzern nach § 6a GrEStG
Kategorie: Steuern | 13. Februar 2020
Die für die Grunderwerbsteuer geltende Steuerbegünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG stellt keine unionsrechtlich verbotene Beihilfe dar. Danach ist auch der Fall begünstigt, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird. Dies entschied der BFH (Az. II R 18/19 u. a.).
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Quelle: www.datev.de