BFH: Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG
Kategorie: Steuern und Recht | 5. Dezember 2024
Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 EStG nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet. Dies entschied der BFH (Az. VI R 4/22).
Quelle: www.datev.de