BFH: Tätigkeit eines Heileurythmisten als ähnlicher Beruf i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Kategorie: Steuern | 10. April 2019

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob der Beruf des Heileurythmisten mit demjenigen des Katalogberufs des Krankengymnasten oder den anderen als „ähnlich“ anerkannten Heil- und Medizinalfachberufen vergleichbar ist (Az. VIII R 26/15).

Weitere Informationen: BFH: Tätigkeit eines Heileurythmisten als ähnlicher Beruf i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Quelle: www.datev.de

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