BFH: Überlassen von Bootsliegeplätzen nicht steuersatzermäßigt

Kategorie: Steuern | 27. August 2020

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine kurzfristige Überlassung von Bootsliegeplätzen eine kurzfristige Vermietung von Campingflächen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG darstellt (Az. V R 47/19).

Weitere Informationen: BFH: Überlassen von Bootsliegeplätzen nicht steuersatzermäßigt

Quelle: www.datev.de

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