BFH: Überlassen von Bootsliegeplätzen nicht steuersatzermäßigt
Kategorie: Steuern | 27. August 2020
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine kurzfristige Überlassung von Bootsliegeplätzen eine kurzfristige Vermietung von Campingflächen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG darstellt (Az. V R 47/19).
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Quelle: www.datev.de