BFH: Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen zweifelhaft

Kategorie: Steuern | 26. Juli 2017

Der BFH zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht für die Erteilung von Fahrunterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B („Pkw-Führerschein“) und C1. Er hat daher dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Fahrschulen insoweit steuerfreie Leistungen erbringen (Az. V R 38/16).

Weitere Informationen: BFH: Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen zweifelhaft

Quelle: www.datev.de

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