BFH: Umsatzsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Pharmarabatten

Kategorie: Steuern | 21. März 2018

Rabatte, die Pharmaunternehmen für die Lieferung von Arzneimitteln zu gewähren haben, mindern umsatzsteuerrechtlich die Steuerschuld der Pharmaunternehmen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich um eine Lieferung für gesetzlich oder privat krankenversicherte Personen handelt. So entschied der BFH (Az. V R 42/15).

Weitere Informationen: BFH: Umsatzsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Pharmarabatten

Quelle: www.datev.de

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