BFH: Umstellung einer vorbeugenden Unterlassungsklage in eine Feststellungsklage; Androhung eines Auskunftsersuchens nach § 93 Abs. 1 AO

Kategorie: Steuern und Recht | 19. August 2021

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine schriftliche Ankündigung seitens des FA, für den Fall der nicht fristgerechten Vorlage bestimmter Unterlagen im Rahmen einer Apothekenprüfung ein diesbezügliches schriftliches Auskunftsersuchen an einen Dritten zu stellen, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns darstellt, wenn die mit dem beabsichtigten Auskunftsersuchen begehrte Information über die Aufteilung nach rezeptpflichtigen und nicht rezeptpflichtigen Medikamenten nicht zu einer Aufklärung der vom FA angesprochenen Umsatz- und Gewinndifferenzen beitragen kann (Az. X R 25/19).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Erholung der Immobilienpreise bestätigt sich, Neubauwohnungen . . . ...

Die Erholung am deutschen Immobilienmarkt setzt sich im dritten Quartal . . . ... [weiterlesen]

BEG IV verkündet – Verpflichtung der . . . ...

Das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der . . . ... [weiterlesen]

Archiv