BFH: Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück
Kategorie: Steuern | 19. September 2019
Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne. Das hat der BFH entschieden (Az. VI R 36/17).
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Quelle: www.datev.de