BFH: Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Angehörige

Kategorie: Steuern und Recht | 7. April 2022

Der BFH entschied, dass Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind (Az. VI R 40/19).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Rat der EU fordert Schließung der . . . ...

Der Rat der EU hat am 19.11.2024 eine Verordnung zur . . . ... [weiterlesen]

BdSt: Steuerfortentwicklungsgesetz trotz Ampelbruch beschließen! . . .

2025 droht Millionen von Arbeitnehmern eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung durch . . . ... [weiterlesen]

Archiv