BFH: Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind
Kategorie: Steuern | 27. März 2019
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Zahlungen der Eltern an das auswärts untergebrachte Kind auf dessen tatsächlichen Lebensbedarf über monatlich gewährte Unterhaltsrenten hinaus bei der Frage der „höchsten Unterhaltsrente“ i. S. des § 64 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen sind (Az. III R 45/17).
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Quelle: www.datev.de