BFH: Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind

Kategorie: Steuern | 27. März 2019

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Zahlungen der Eltern an das auswärts untergebrachte Kind auf dessen tatsächlichen Lebensbedarf über monatlich gewährte Unterhaltsrenten hinaus bei der Frage der „höchsten Unterhaltsrente“ i. S. des § 64 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen sind (Az. III R 45/17).

Weitere Informationen: BFH: Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind

Quelle: www.datev.de

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